Auch für kleine Anlagen
gelten strenge Regeln
Die Genehmigung für den Betrieb von Kleinkläranlagen ist meistens mit der Auflage verknüpft, die Reinigungsleistung und die Qualität des Anlagenablaufs regelmäßig überwachen zu lassen. Das bei einer Anlagenräumung anfallende Material kann in der Regel landwirtschaftlich verwertet werden, wenn die Unbedenklichkeit nachgewiesen ist.
Entsprechende Untersuchungen für Ihre Kleinkläranlage können Sie von uns durchführen lassen.

